Zugangsvoraussetzungen

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Schulische Voraussetzungen

  • mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

    oder
     
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
    • a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
    • b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
       
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen benötigen wir eine Bescheinigung über den gleichwertigen Bildungsstand von der Bezirksregierung. Bewerber aus nicht-EU Ländern benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Wir empfehlen das B2 Sprachniveau.

Sonstige Voraussetzungen

Gesundheitliche Eignung (durch betriebsärztliche Untersuchung bestätigt) und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes (Vorlage eines Führungszeugnisses), Nachweise über 2 Masernschutzimpfungen oder ein ärztlicher Nachweis / Labornachweis bzgl. einer überstandenen Maserninfektion